Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias C. Kettemann

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ wird kontrovers diskutiert. Begrüßenswert: Der Gerichtshof stärkt die Grundrechte von Datenschutz und Achtung der Privatsphäre, wobei er Raum für Abwägung lässt. Fragwürdig: Bei Ausnahmen bleibt er kryptisch und schemenhaft. Ob das Urteil einen Missbrauch von Löschansprüchen unterstützt, muss sich erst erweisen.