Veröffentlicht in iRights.info
Autor Till Kreutzer

Ein US-amerikanisches Gericht hat entschieden, dass Eltern nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, die von ihren Kindern in Tauschbörsen begangen wurden. Auch eine Klage gegen das Kind komme nicht ohne weiteres in Betracht. Sie sei nur zulässig, wenn für das Kind zuvor ein gerichtlicher Vormund ernannt würde.