Veröffentlicht in iRights.info
Autor Henry Steinhau

Aus Sicht der Bundesregierung stellt das reine Betrachten eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung dar. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zur Redtube-Abmahnwelle hervor.