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Autor telemedicus.info

Der Bundesgerichtshof bestätigt den GEMA-Satz für Freiluftveranstaltungen, der Bundestag verabschiedete die TKG-Novelle, der BGH legt eine Prüfprozedur für Bloghoster fest. Das und mehr im Wochenrückblick. BGH bestätigt GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten Die GEMA darf Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen.