Veröffentlicht in iRights.info
Autor Alexander Wragge

Maximal 100 Euro soll eine erste Abmahngebühr den privaten Web-Nutzer bei Urheberrechtsverstößen im Internet kosten, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). “Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden”, begründete  der VZBV am Dienstag seine Initiative. Bei Verstößen dürfe die erste Abmahnung den privaten Verbraucher maximal 100 Euro kosten.