Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Auch wer Daten über den Dienst „Retroshare” nur durchleitet, kann für Urheberrechtsverletzungen haften, so die Ansicht des Landgerichts Hamburg in einer einstweiligen Verfügung. Schon wer das Programm verwendet, würde demnach Prüfpflichten verletzen, weil die Nutzung nicht kontrollierbar sei.