Veröffentlicht in iRights.info
Autor telemedicus.info

Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Netzsperren durch Zugangsprovider sind zum Schutz des Urheberrechts zulässig. Außerdem im Wochenrückblick: GEMA mit einstweiliger Verfügung gegen Usenext, ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig, Jugendmedienschutz-Entwurf, Facebook-Verbot und Computerbild vs. Adblock Plus.