Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Internetprovider müssen jetzt Rechteinhabern Auskunft zu Nutzern erteilen, die „in gewerblichem Ausmaß” Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechte verletzt haben sollen. Mit der EU-Richtlinie zur „Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ (2004/48/EG) soll es den Inhabern von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten erleichtert werden, ihre Ansprüche gegenüber mutmaßlichen Rechtsverletzern EU-weit durchzusetzen.