Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Der grenzüberschreitende Online-Einkaufsbummel bleibt in der Europäischen Union weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer Studie zum E-Shopping hervor, die gestern von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Als ein Grund dafür wird der antiquierte Umgang mit Urheberschutzrechten genannt. Der E-Binnenmarkt ist nur einen Mausklick weit weg. So sieht es in der Theorie aus. In der Praxis bleibt grenzüberschreitendes Online-Shopping die Ausnahme.