Veröffentlicht in iRights.info
Autor Alexander Wragge

Nach der GEMA hat auch Youtube gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Die Hamburger Richter hatten am 20. April entschieden, dass Youtube bei Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftet. “Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht aber noch nicht weit genug”, begründete die Verwertungsgesellschaft den Gang in die nächste Instanz.