Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Das Landgericht München I hat am 19. Juni entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet haftbar gemacht werden können. Das Gericht sieht eine Belehrungs- und Überwachungspflicht der Eltern. Eine 16-Jährige hatte 70 urheberrechtlich geschützte Fotos aus dem Internet heruntergeladen und daraus ein Video erstellt, das sie bei myvideo.de und video.web.de veröffentlichte.