Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias Spielkamp

Internet-Zugangs-Provider müssen Plattenfirmen keine Namen und Adressen ihrer Kunden mitteilen — selbst wenn der Verdacht besteht, dass die Kunden rechtswidrig Kopien von Musikstücken gemacht und sie über FTP-Server verbreitet haben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden.