Veröffentlicht in iRights.info
Autor Henry Steinhau

Für die Übernahme von Ausschnitten einer Zeitungs-Rezension zur Bewerbung eines Buches auf ihrer Website müssen Online-Buchhändler bei den Zeitungsverlagen um Erlaubnis fragen. Das entschied gestern das Landgericht München im Streit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen den Online-Händler buch.de. Das Urteil könnte in die Buchbranche und darüber hinaus wirken.