Veröffentlicht in iRights.info
Autor telemedicus.info

Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Fersehsender können Livestreams verbieten, ein EU-Bericht erwägt ein Pornoverbot, Microsoft muss 561 Millionen Euro Kartellstrafe zahlen. Außerdem im Wochenrückblick: Meldepflicht für IT-Angriffe, Creative Commons beim Justizministerium, Kabel-Grundverschlüsselung.