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Autor Henry Steinhau

Welchen Stellenwert haben freie Bildungsressourcen für das Teilen von Wissen und wie geht man als Bildungsakteur mit den Creative-Commons-Lizenzen um? Diese und weitere Fragen stellte mir Birgit Frost in einem Video-Interview, das die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) nun veröffentlicht hat. Das Interview entstand im Rahmen des Bildungssalons „Ich bin ganz OER“, den die Werkstatt der BpB im Juni 2017 in Berlin

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Autor Dorothea Strecker

Schattenbibliotheken wie Sci-Hub sind für viele Wissenschaftler zur ersten Anlaufstelle geworden, um Aufsätze und andere Texte zu beschaffen. Sie sind eine Antwort auf mangelnden Literaturzugang, können die tieferen Probleme des Publikationswesens der Wissenschaft aber nicht lösen, schreibt Dorothea Strecker. Das Geschäft mit wissenschaftlichen Aufsätzen ist lukrativ.

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Autor Henry Steinhau

Wenn offene Bildungsmaterialien unter freien Lizenzen stehen, ist das Weiterverwenden nicht nur erlaubt, sondern gewollt. Aber wann und wie darf man Materialien kombinieren und bearbeiten? In ihrem jüngsten Jahresbericht beziffert die Organisation Creative Commons die Anzahl an Werken, die unter den von ihr entwickelten freien Lizenzen stehen, auf 1,2 Milliarden.

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Autor Céline Lalé

Die jetzt beschlossene Reform am Urheberrecht soll Bildung und Wissenschaft dienen, doch Zeitungs- und Zeitschriftenartikel wurden dabei ohne triftigen Grund weitgehend ausgenommen. Das hat die Reform beschädigt, kommentiert Céline Lalé. Auf den letzten Metern wurde es noch einmal spannend um das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz, kurz: UrhWissG. Ob es das Gesetz zur Abstimmung schaffen würde, war ungewiss.

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Autor David Pachali

Der Bundestag hat Reformen am Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft beschlossen. Die Ausnahmeregelungen im Urheberrecht werden neu geordnet, neue Vorgaben gelten unter anderem für digitale Semesterapparate und Data Mining. Der Bundestag beschloss die Reform heute in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition.

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Autor Matthias Spielkamp

Etwas zu veröffentlichen, geht schnell: im eigenen Blog, in Sozialen Netzwerken oder auch in der Schülerzeitung. Wer alles selber macht, ist meist auf der sicheren Seite. Aber wer einige Bedingungen beachtet, kann oft auch fremde Bilder, Texte oder Musikstücke nutzen. Ob selbstgebaute Website, Blog oder Profilseite bei Facebook: Meist genügen wenige Klicks, um Inhalte zu veröffentlichen.

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Autor Henry Steinhau

Für offene Lernmaterialien haben sich Creative-Commons-Lizenzen weithin durchgesetzt, um sie leichter nutzbar zu machen. Die folgenden Tipps helfen dabei, eigene Materialien so zu veröffentlichen, dass andere sie möglichst leicht verwenden können. Offene Bildungsmaterialien (OER) können nicht nur Schul- und Lehrbücher, sondern auch Arbeitsbögen, Aufgabenbücher, Handreichungen und vieles mehr sein.

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Autor Alexander Peukert

Seit das Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Bildungs-Urheberrecht vorgelegt hat, mobilisiert eine Kampagne zur Publikationsfreiheit gegen die geplante Reform. Ihre Aussagen erfordern einige Klarstellungen, so Alexander Peukert, Urheberrechtler an der Uni Frankfurt.

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Autor Rainer Kuhlen

Mit einer neuen Reform will die Bundesregierung das Urheberrecht fit für die Wissensgesellschaft machen. Die lang erwartete „allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ bleibt auch weiterhin aus. Umso mehr kommt es darauf an, dass die geplanten neuen Regelungen den Schulen, Hochschulen und Forschern tatsächlich weiterhelfen, so Rainer Kuhlen.