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Autor telemedicus.info

Eine Klage gegen E-Mail-Überwachung durch den BND bleibt vorerst erfolglos, Verbraucherschützer gewinnen im Streit um Whatsapp-AGB, die GEMA darf Musikverlage an Urhebervergütungen beteiligen. Außerdem im Wochenrückblick: Gesetzentwurf zu offenen Daten, neues Löschformular bei Google, Snowden-Mails.

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Autor Henry Steinhau

In einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil gibt das Landgericht Berlin der GEMA Recht darin, die von ihr eingesammelten „Urhebererlöse“ auch anteilig an Musikverlage auszuschütten. Gegen diese Vergütungspraxis der Verwertungsgesellschaft GEMA waren der Musiker und Piratenpolitiker Bruno Kramm und sein Bandkollege Stefan Ackermann (»Das Ich«) mit einer Klage vorgegangen.

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Autor Henry Steinhau

Der Messaging-Dienst Whatsapp ist auf Deutsch verfügbar, nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzhinweise sind es nicht. Das ist unzulässig, so eine Entscheidung des Landgerichts Berlin. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) vom Juli 2013, wie der Verband heute in einer Pressemitteilung mitteilt.

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Autor telemedicus.info

Vor dem NSA-Untersuchungsausschuss sehen Verfassungsrechtler die staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte verletzt, neue Nutzungbedingungen bei Whatsapp sorgen für Verwirrung, die Bund-Länder-Kompetenzen bei der Medienregulierung könnten überarbeitet werden. Außerdem im Wochenrückblick: Telekom zum Google-Kartellverfahren, Eco zur Störerhaftung, Bitcoin-Handel und Rechtekontrollen bei Vimeo.

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Autor Henry Steinhau

Bei einer Tagung am Wochenende in Schwäbisch Hall stellte das deutsche PEN-Zentrum ein „Manifest für das Urheberrecht“ vor. Der PEN ( Poets, Essayists, Novelists ) ist die bekannteste internationale Schriftstellervereinigung.

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Autor David Pachali

Der Cloudspeicherdienst Dropbox ändert seine Nutzungsbedingungen und möchte sich gerichtlichen Streit mit Nutzern sparen. Stattdessen sollen sie sich einem Schiedsverfahren unterordnen. Auf Nutzer in Deutschland passt die neue Klausel aber mehr schlecht als recht – besonders, wenn man den Dienst nur privat nutzt.

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Autor Henry Steinhau

Unter Creative Commons lizenzierte Fotos müssen nicht zusätzlich mit einer Urheberkennung direkt im Bild oder der URL gekennzeichnet werden. Diese Intention der CC-Konstrukteure stellt Creative Commons Deutschland jetzt in einer Stellungnahme klar und nimmt damit unmittelbar Bezug auf die umstrittene Pixelio-Entscheidung.

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Autor telemedicus.info

Presseverlage wollen fürs Leistungsschutzrecht bei der VG Media einsteigen, Facebook übernimmt Whatsapp, die Bundesnetzagentur hat drei Netzanbieter wegen verschleppten Anbieterwechsels mit Bußgeldern belegt. Außerdem im Wochenrückblick: Nutzungsbedingungen von World of Warcraft, Vorratsdaten im Bundestag, Snowden wird Uni-Rektor.

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Autor Henry Steinhau

Wie muss man Rechteinhaber nennen, wenn man Stockfotos für eigene Websites benutzt? Das Landgericht Köln legte bei „Pixelio”-Bildern eine vorläufige Entscheidung vor, die für Aufregung sorgt. Doch als einstweilige Verfügung ist die Sache juristisch noch nicht einmal in der ersten Instanz. Eine Abmahnwelle ist aber unwahrscheinlich.

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Autor David Pachali

25 Klauseln in Googles Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung hat das Landgericht Berlin für unzulässig erklärt. Was steht darin und was folgt jetzt daraus? Vor zwei Wochen hat das Landgericht Berlin auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands eine ganze Reihe von Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Google für unzulässig erklärt.