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Autor telemedicus.info

EU-Vertreter unterzeichnen das ACTA-Abkommen, Filehoster werden vorsichtig, ein englisches Urteil schützt die Motiv-Idee eines Fotos. Das und mehr im Wochenrückblick. ACTA von EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet Ein weiterer Schritt in Richtung ACTA: Vertreter von 22 EU-Staaten haben diese Woche das umstrittene „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) unterzeichnet.

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Autor Matthias Spielkamp

Wer Twitpic, Twitter, Lockerz und Picplz nutzt, um Fotos hochzuladen, gewährt ihnen alle sehr weitgehende Nutzungsrechte, ohne einen Anspruch auf Vergütung zu haben. Yfrog, Mobypicture und img.ly dagegen sind fair zu den Urhebern.

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Autor Till Kreutzer

Das Internet ist ein gigantischer Markt. Wer gebrauchte CDs oder Designerstühle etwa bei Ebay versteigert, will Plattencover und Sitzmöbel auch abbilden. Probleme können dann entstehen, wenn diese Produkte, seien es Plattencover oder Möbelstücke, urheberrechtlich geschützt sind.  Nicht alles, was gestaltet wurde, ist auch urheberrechtlich geschützt.

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Autor telemedicus.info

Auch Nachrichtentexte können urheberrechtlich geschützt sein, Google-Thumbnails verstoßen nach einem weiteren BGH-Urteil nicht gegen das Urheberrecht, im Fall kino.to gibt es die erste Anklage. Das und mehr im Wochenrückblick. Urheberrechtsschutz auch für Meldungen von Nachrichtenagenturen Kurztexte von Nachrichtenagenturen können als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen.

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Autor telemedicus.info

Kino.to geht im Zuge internationaler Razzien vom Netz, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legt einen Vorratsdaten-Gesetzentwurf vor, der Glücksspiel-Staatsvertrag wird auf Herbst verschoben. Das und mehr im Wochenrückblick. Ermittlern gelingt Schlag gegen kino.to Vergangene Woche ist Ermittlern ein internationaler Schlag gegen das Streaming-Portal kino.to gelungen.

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Autor David Pachali

Zwei Gerichtsurteile in Israel und Belgien haben die Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen als Urheberrechtsverstoß gewertet. In beiden Fällen untersagten die Gerichte damit eine kommerzielle Verwertung der Inhalte, welche durch die Lizenz ausgeschlossen war. In Deutschland gibt es bislang kein vergleichbares Urteil.

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Autor telemedicus.info

Die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten” darf Aufnahmen auf ihrem Gelände untersagen, der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist gescheitert, die EU-Kommission prüft Beschwerden der Verleger gegen Google. Das und mehr im Wochenrückblick. +++ Schlösser-Stiftung darf Fotos untersagen

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Autor Philipp Otto

Ob der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber.

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Autor telemedicus.info

Das Handelsabkommen ACTA liegt in der Endfassung vor, Bildagenturen müssen die Berichterstattung ihrer Kunden nicht vorab prüfen, Wikileaks-Unterstützer blockieren die Websites von Amazon, Paypal und anderen. Das und mehr im Wochenrückblick.