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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias Spielkamp

Vor kurzem ist ein Comic eines brasilianischen Künstlers erschienen, der erklärt, wie man Creative-Commons-Lizenzen einsetzen kann. Nun gibt es eine Version in deutscher Sprache. Das Original stammt vom Brasilianer Nerdson, der den nicht nur Comic unter einer CC-BY-Lizenz veröffentlicht, die es erlaubt, den Comic zu verändern und weiter zu verbreiten.

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Autor Matthias Spielkamp

Bei telemedicus ist gerade ein Interview mit “Sophie” erschienen, einer 14 Jahre alten “Digital Native”. Ein Auszug:  Dass diese Art von Medienkompetenz im Unterricht oft nicht vermittelt wird, wird offenbar immer mehr zum Problem (allerdings habe ich gerade erst privat von einer Lehrerin gehört, die ihren SchülerInnen berichtet hat, was sie alles über sie aus Social Networks weiß; die SchülerInnen waren wohl mehr als erstaunt.

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Autor Matthias Spielkamp

Das Urheberrecht bekommt auch für Schüler eine immer größere Bedeutung. iRights.info hat darum im neuen Medienkunde-Material des Projekts „ZEIT für die Schule“ ein eigenes Kapitel zum Thema beigetragen. Das gesamte Material, ein Angebot der Wochenzeitung „Die Zeit“, ist für Lehrer kostenlos erhältlich.

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Autor Philipp Otto

Der Zeit-Verlag hat sein Medienkunde-Material für Lehrer überarbeitet. Es kann nun in einer aktualisierten Auflage kostenlos bestellt werden. Die iRights.info-Redakteure Matthias Spielkamp und Philipp Otto haben dabei das Kapitel zum Urheberrecht aktualisiert und erweitert. Das Medienkunde-Material des Zeit-Verlags erfreut sich bei Lehrern und Pädagogen größter Beliebtheit.

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Autor Till Kreutzer

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Donnerstag über eine der im Zweiten Korb eingeführten neuen Urheberrechtsschranken entschieden (Az.: 2-06 O 172/09). Nach § 52b UrhG dürfen Bibliotheken, Museen und Archive Werke aus ihrem Bestand an digitalen Leseplätzen in den Räumen der Einrichtung zur Verfügung stellen.

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Autor Robert A. Gehring

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der deutsche Hochschulverband streiten mit der Kultusministerkonferenz über die angemessene Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen. Der Börsenverein wirft der Kultusministerkonferenz gesetzwidriges Verhalten vor. „Die Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage“, erklärt der Börsenverein in einer aktuellen Pressemitteilung.

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Autor Robert A. Gehring

Beim Deutschlandfunk gibt es einen Beitrag dazu, wie der neue Paragraph 52b des Urheberrechtsgesetzes — Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven — in der Praxis umgesetzt wird. In der Universität Würzburg sieht das so aus, daß 70.000 Euro Studiengebühren in das Scannen von Fachbüchern investiert wird.

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Autor Robert A. Gehring

Der umstrittene „Intranet-Paragraph“ 52a des Urheberrechtsgesetzes wird vorerst um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin in geringem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht im Intranet bereitstellen. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern.