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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Valie Djordjevic

Wer die richtigen Seiten kennt, kann viele Filme, Musik, E-Books, Programme und Apps oder digitale Spiele kostenlos herunterladen. Die Dateien lagern oft auf Filehostern, auch Sharehoster oder One-Click-Hoster genannt. Doch der Download ist häufig nicht erlaubt. Und besonders beim Hochladen gilt es aufzupassen, um keine fremden Rechte zu verletzen.

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Autor David Pachali

Das Web-Gremium W3C ringt um einen Kopierschutz-Standard beim Streaming. US-Bürgerrechtler wollen die Verabschiedung auf den letzten Metern aufhalten. Die Technik ist bereits verbreitet, doch der Streit hat Symbolgehalt. Die Entscheidung, die Kritiker bereits „um das Web trauern“ lässt, gab Philippe Le Hégaret vom World Wide Web Consortium (W3C) am Donnerstag vergangener Woche bekannt.

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Autor David Pachali

Die Website The Pirate Bay kann sich nicht darauf berufen, dass sie keine Werke anbietet, sondern nur Verweise sammelt. Auch ihre Betreiber verletzen Urheberrechte, entschied der Europäische Gerichtshof. Das Urteil lässt erwarten, dass die Seite in Europa zunehmend gesperrt wird. Dass beim Dateitausch über Peer-to-Peer-Netzwerke häufig Urheberrechte verletzt werden, ist keine Überraschung.

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Autor Till Kreutzer

Wird ein Video per Embedding auf der eigenen Website eingebunden, wird es angezeigt, als sei es dort gespeichert. Tatsächlich wird das Video aber nicht kopiert, sondern es bleibt an der Originalquelle und wird von dort gestreamt. Es stellt sich die Frage, ob das Embedding rechtlich ohne weiteres erlaubt ist. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Einbetten nicht anders zu bewerten ist ein Link.

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Autor Till Kreutzer

Auf Videoportalen findet man Videos und Musik von bekannten und unbekannten Musikern und Filmemachern. Mit den entsprechenden Programmen lassen sich die Streams dauerhaft speichern. Ist das erlaubt? Wer hat das noch nicht erlebt: Man hat ein besonders gutes Video bei Youtube oder einem ähnlichen kostenlosen Dienst gefunden.

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Autor Till Kreutzer

Quellen für Videos im Netz gibt es viele – legale ebenso wie illegale. Wann können Nutzer Urheberrechte verletzen, wo drohen Abmahnungen oder andere Risiken? Neben den bekannten Video-Angeboten wie Netflix, Amazon Video oder Youtube gibt es im Netz auch rechtlich fragwürdige Streaming-Angebote.

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Autor David Pachali

Wer illegale Quellen nutzt, um Filme oder andere Sendungen im Stream zu schauen, kann dabei unter Umständen Urheberrechte verletzen. Gleiches gilt für die Anbieter von Streaming-Boxen, wenn sie die Quellen vorinstallieren. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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Autor David Pachali

Trotz gesetzlicher Begrenzung müssen viele Nutzer bei Urheberrechts-Abmahnungen tiefer in die Tasche greifen, sagen jedenfalls Verbraucherschützer. Sie zweifeln daran, dass die Bundesregierung unseriöse Abmahnpraktiken bremsen konnte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat dazu heute eine Untersuchung (PDF) veröffentlicht.

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Autor David Pachali

Bei Netflix gibt es jetzt Creative Commons – in Form des 12-minütigen Streifens „Meridian“. Netflix-Abonnenten können den Kurzfilm auch in Deutschland im Stream anschauen, werden das aber kaum des Inhalts wegen tun: Es handelt sich um Material, das für Testzwecke hergestellt wurde. Wie Janko Röttgers bei Variety berichtet, sind die Zielgruppe von „Meridian“ andere Entwickler und Hardware-Hersteller.

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Autor David Pachali

Ein Webdienst soll dabei helfen, auf unberechtigte Abmahnungen für Filesharing zu reagieren – und zugleich ein Signal gegen den verbreiteten Abmahnmissbrauch setzen. Anwälte sehen aber noch Schwächen beim Dienst. Wer zu Unrecht wegen unerlaubten Filesharings abgemahnt wird, soll mit dem Werkzeug Hilfe erhalten: Der Abmahnbeantworter erstellt mit wenigen Klicks ein Antwortschreiben an abmahnende Kanzleien.