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Autor Ilja Braun

Damit die Urheber möglichst gerecht entlohnt werden, müssen sie per Gesetz gestärkt werden. Soweit die Maßgabe durch den sogenannten „zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform. Doch wie steht es tatsächlich um die Verhandlungsmacht der Urheber, ihre Interessen durchzusetzen? Um die Jahrtausendwende hatte sich im Bereich der Kreativwirtschaft eine Situation entwickelt, die nicht länger tragbar schien.

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Autor Ilja Braun

Die Journalistengewerkschaften dju (in ver.di) und djv haben sich mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV auf sogenannte “gemeinsame Vergütungsregeln” für freie Journalisten an Tageszeitungen geeinigt. Das Regelwerk, das hier nachgelesen werden kann, muss noch von den zuständigen Gremien beider Verbände abgesegnet werden.

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Autor Ilja Braun

Der überarbeitete Einigungsvertrag zum Google-Buchprojekt sieht vor, dass die meisten deutschen Bücher nicht mehr davon betroffen sind. Außerdem wurde eine Art Interessenvertretung für die Autoren verwaister Werke eingerichtet. Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs über die Google Buchsuche.

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Autor Ilja Braun

Das Urheberrecht ist in den vergangenen Jahren so schnell und umfassend geändert worden wie nie zuvor. Der iRights.info-Autor Ilja Braun hat in einer Chronologie die wichtigsten Entwicklungen seit dem Jahr 2000 zusammengefasst, vom „Stärkungsgesetz“ bis zur Diskussion einer Kulturflatrate. Das Urheberrecht war schon immer eine komplizierte und für Laien schwer durchschaubare Materie.

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Autor Ilja Braun

Wie Matthias Spielkamp hier bereits gemeldet hat: 0,8% Beteiligung am Nettoladenpreis eines Hardcovers, 0,4% am Taschenbuch, zu zahlen ab einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren – diese Beteiligungssätze hat der Bundesgerichtshof in seinem heutigen Urteil als “angemessene Vergütung” für literarische Übersetzer bestimmt.

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Autor Matthias Spielkamp

Der BGH hat entschieden: Die Erfolgsbeteiligung für Übersetzer soll doch nicht mit ihrem Seitenhonorar verrechnet werden, sondern ist zusätzlich zu zahlen – allerdings bereits ab einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren. Sie beträgt 0,8 Prozent vom Nettoladenpreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 Prozent bei Taschenbüchern.

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Autor Philipp Otto

In den letzten Monaten begann es erst leise, dann immer lauter, das Wispern, das Tuscheln und schließlich die öffentlich vorgebrachte Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage. Eine alte Forderung wieder ausgepackt und prominent vorgebracht. Ganz vorne dran: die Presseverlage. Doch was verbirgt sich dahinter? Wie ist diese Forderung einzuordnen?

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Autor Ilja Braun

Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des Literaturübersetzerverbands VdÜ, hat im „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“ für mehr Vertrauen zwischen Urhebern und Verwertern aufgerufen, die doch „gemeinsam an allen Verwertungsmöglichkeiten interessiert“ sein sollten.

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Autor Ilja Braun

Bereits am 25. Mai hatte Thomas Hoeren, Urheberrechtler am Institut für Medienrecht der Uni Münster, im beck-blog, dem Jura-Forum des Münchner C.H. Beck-Verlags, seinen Kollegen aus der Wissenschaft empfohlen, der soeben von einer Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossenen Änderung des Wahrnehmungsvertrags mit der Verwertungsgesellschaft zu widersprechen. Hintergrund ist der Streit um die Google-Buchsuche.