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Autor Gastautor

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ achtet die Meinungs- und Äußerungs­freiheit zu gering, überfordert die Suchmaschinenbetreiber und birgt die Gefahr, Datenschutzbehörden zu verfassungsrechtlich bedenklichen Behörden zur Kommunikationsregulierung zu machen. Thorsten Feldmann, Ansgar Koreng und Carlo Piltz analysieren das Positionspapier des Verfassungsrichters Johannes Masing.

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Autor Matthias Spielkamp

Was sind die Folgen des „Rechts auf Vergessenwerden“, wie ist es zu bewerten? Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird heiß diskutiert. Auch Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, hat sich in die Diskussion gemischt und äußert deutliche Kritik. Das jedoch nicht öffentlich, sondern in einem Papier gegenüber Politikern und Datenschützern. iRights.info veröffentlicht zwei Einschätzungen zu Masings Kritik.

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Autor Joerg Heidrich

Die Diskussion um die Auswirkungen des „Google-Lösch-Urteils“ des EuGH hält an. Dem Suchmaschinenbetreiber wird darin eine Stellung als Richter über fremde Inhalte zugeschoben. Diese Aufgabe ähnelt auf den ersten Blick der, die auch Betreiber von Foren, Blogs oder Web-2.0-Angeboten bei fremden, potenziell rechtswidrigen Inhalten haben.

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Autor David Pachali

Wenn Google Suchergebnisse aus Datenschutzgründen entfernt, lässt sich das bis jetzt leicht umgehen. Datenschützer kritisieren das – ihre Forderungen sind aber noch unklar.Am Donnerstag vergangener Woche trafen sich Datenschützer mit Suchmaschinenbetreibern in Brüssel, um über die Folgen des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ zu beraten.

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Autor telemedicus.info

Ein erster Entwurf der „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung wird bekannt, Bundesdatenschützerin Voßhoff äußert verfassungsrechtliche Bedenken zur Anti-Terror-Datei, Hamburg verbietet den Fahrdienst „Uber Pop“. Außerdem im Wochenrückblick: Bericht zur EU-Urheberrechtskonsultation vorgestellt, Russland will Tor-Nutzer enttarnen, neues Urheberrecht und „Google-Steuer“ in Spanien.

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Autor Jan Schallaböck

Kaum jemand, der Facebook & Co. nutzt, kennt die Safe-Harbour-Vereinbarung. Sie regelt den Datenexport von Europa in die USA und betrifft fast jeden, der sich im Internet bewegt. Was sind die Grundzüge von Safe Harbour und wo liegt das Problem? Informationen über Europäer dürfen nur dann ins EU-Ausland gelangen, wenn dort ein „angemessenes Datenschutzniveau” existiert. Eigentlich.

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Autor danah boyd

Jetzt ist die Empörung groß: Facebook experimentiert mit unseren Gefühlen, wie aus einer jüngst veröffentlichten Studie hervorgeht. Damit steht Facebook nicht allein, Medien und IT-Unternehmen machen es jeden Tag. Es führt aber vor Augen, dass wir weder Einblick noch Kontrolle über die Algorithmen der Unternehmen haben, die unsere Daten nutzen. Die Reaktionen auf die Facebook-Studie zur „Übertragbarkeit von Stimmungen“ sind faszinierend.

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Autor telemedicus.info

Einen Hotelinhaber trifft einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg zufolge keine Störerhaftung, Google entfernt erste Suchergebnisse, deutsche Verlage reichen Kartelbeschwerde gegen Google und Amazon ein. Außerdem im Wochenrückblick: Oberster US-Gerichtshof urteilt zum TV-Dienst Aereo und Handydurchsuchungen.

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Autor telemedicus.info

Die VG Media geht beim Streit ums Leistungsschutzrecht zivilrechtlich gegen Google und weitere Internetunternehmen vor, Verbraucher­schützer sollen bei Datenschutzverstößen vor Gericht ziehen können, der EuGH-Generalanwalt ist für Privatkopie-Abgaben bei Handy-Speicherkarten. Außerdem im Wochenrückblick: E-Plus-Übernahme, Funkzellenabfrage, Europe vs. Facebook.