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Autor Till Kreutzer

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde. Das Urteil könnte auch den rechtlichen Umgang mit MP3s und E-Books revolutionieren. Software darf unabhängig davon weiterveräußert werden, ob sie auf einem physischen Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wird.

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Autor David Pachali

In ihrem jetzt auf Deutsch erschienenen Buch „No Copyright. Vom Machtkampf der Kulturkonzerne um das Urheberrecht” meinen Joost Smiers und Marieke van Schijndel: Das Urheberrecht brauchen wir nicht mehr. Illustration: Ch. Dombres, CC BY Spätestens seit Sven Regeners Wutrede war es das Schreckgespenst der Debatte: Die Abschaffung des Urheberrechts.

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Autor telemedicus.info

Der EuGH entscheidet: Auch per Download gekaufte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden, das europäische Parlament kippt ACTA, das Leistungsschutzrecht kommt später ins Kabinett. Außerdem im Wochenrückbklick: Sperrverfügungen, neues Meldegesetz und Sicherheitsaufklärung durch Provider.

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Autor Valie Djordjevic

Die Urheberechtsdebatte polarisiert Künstler und Konsumenten. Zwischen Recht auf Privatkopie und Kompensation der Autoren öffnet sich ein Feld ungelöster Fragen; polemischer Zuschreibungen sowie technischer politischer und kultureller Hilflosigkeit. Schnell legen die Parteien Stellungnahmen ab, die für Musiker, Schriftsteller und deren Verlage abzuzielen scheinen.

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Autor Philipp Otto

In der deutschsprachigen Wikipedia heißt es zur Begrifflichkeit: “Lernmittelfreiheit oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen, vor allem Schulbücher, aber auch andere Dinge wie Übungshefte kostenlos bereitgestellt werden.” Diese allgemeine Beschreibung fußt nach der Enzyklopädie auf Forderungen aus der Revolution von 1848.

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Autor Alexander Wragge

Wer eigene Inhalte unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC) freigibt, wählt oft die Einschränkung: Nicht für die kommerzielle Nutzung (“NC”). Über die weitreichenden Folgen sind sich nur wenige Urheber bewusst.  Musik, Texte, Filme und Fotos, die ich selbst produziert habe, möchte ich ungern in irgendeiner Werbekampagne wiederfinden. Noch dazu, wenn mir das beworbene Produkt nicht passt, und mir das Unternehmen keinen Cent bezahlt.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Noch ist sie nicht formell gegründet, aber die “Cultural Commons Collecting Society”, kurz C3S nimmt nun auch im Netz Formen an. Seit heute ist die erste Website der Gründungsinitiative online und erklärt nicht nur genauer, wie das Konzept aussieht, sondern bietet für Kreative bereits die Möglichkeit, direkt per Onlineformular ihr Interesse an zukünftiger Mitgliedschaft zu bekunden.

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Autor Valie Djordjevic

Creative-Commons-Lizenzen sind eine feine Sache. Sie bieten Urhebern eine einfache Möglichkeit ihre Werke freizugeben, und dabei zu steuern, was mit ihnen gemacht werden darf. Allerdings ist es nicht immer einfach zu entscheiden, welche Lizenz für welchen Zweck die richtige ist.

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Autor telemedicus.info

Im Streit um Gebrauchtsoftware plädiert der EuGH-Generalanwalt für Wiederverkauf, die EU-Frist zur Vorratsdaten-Einführung ist abgelaufen, Informationsfreiheits-Anfragen steigen stark. Das und mehr im Wochenrückblick. Gebrauchte Software-Lizenzen: Generalanwalt für Wiederverkauf Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot hat sich vergangene Woche zu „gebrauchten“ Software-Lizenzen geäußert.

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Autor Gastautor

Die hergebrachte Erzählung vom Urheberrecht funktioniert nicht mehr für alle kreativen Milieus. Ein neuer Gesellschaftsvertrag sollte nicht nur die industriellen, sondern auch die freien Formen der Kulturproduktion anerkennen, so die kolumbianischen Juristen Carolina Cabrera und Julio Gaitán. Es war einmal eine junge Prinzessin, tugendvoll und wunderschön.