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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Matthias Spielkamp

Das Internet hat nicht dazu beigetragen, dass Musiker weniger Geld verdienen als zuvor. Es hat vielmehr dazu geführt, dass Musiker im Durchschnitt heute mehr Geld einnehmen als 1995. Das behauptet zumindest Christian Hufgard, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei und Vorsitzender des Vereins Musikpiraten, in einer Studie. Doch die weist methodische Schwächen auf.

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Autor telemedicus.info

Der EuGH legt die „öffentliche Wiedergabe” für Musik aus, ein Gerichtsurteil sieht in Rapidshare-Uploads noch keine Urheberrechtsverletzung. Außerdem im Wochenrückblick: Spotify in Deutschland, Netzpolitik in der CSU, Netzsperren im Gutachten und Neues vom Patentkrieg.

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Autor Tobias Schwarz

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 14.3. erneut dem Filehosting-Service Rapidshare untersagt, seinen Nutzern urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung zu stellen. Im Detail urteilte das OLG, dass erst die Bereitstellung eines Download-Links die Urheberrechtsverletzung darstelle, nicht schon der Upload eines Werkes.

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Autor Tobias Schwarz

Das schwedische Unternehmen Spotify bietet ab heute in Deutschland einen werbefinanzierten, kostenlosen Musik-Streaming-Dienst an. Über das Gratis-Angebot versucht der Online-Musikdienst einen Fuß auf den deutschen Markt zu bekommen. Zum Deutschland-Start bietet Spotify seinen Dienst, mit dem Musik über das Internet übertragen wirden, kostenlos an und setzt damit die Konkurrenz von Simfy, Grooveshark, und Co. unter Druck.

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Autor Alexander Wragge

Die CSU-Politikerin Dorothee Bär äußert große Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das neue Recht dürfe die Informations- und Kommunikationsgesellschaft im digitalen Zeitalter nicht unnötig einschränken, so Bär gegenüber iRights.info. Über Lobby-Vorwürfe zeigt sich Bär beunruhigt.

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Autor Alexander Wragge

Ein Buch darf jeder weiterverkaufen. Die Linkspartei will dieses Verkaufsrecht auch für E-Books durchsetzen. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels protestiert. Die Linkspartei hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur „Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare“ in den Bundestag eingebracht. Das Ziel: Wer E-Books, Filme und Musikdateien legal bezieht, soll sie auch weiterkaufen dürfen.

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Autor Alexander Wragge

Eine Gefahr für die Freiheit des Internets, eine Belastung für Bürger und Wirtschaft, ein Wahlkampfgeschenk für Verlagskonzerne  –  SPD, Grüne und Linkspartei greifen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage scharf an. In der FDP regt sich Widerstand. Aus der CDU kommt eine überraschende Bedingung. iRights.info gibt einen Überblick.

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Autor Tobias Schwarz

Spielpläne für Fußballbegegnungen können nicht urheberrechtlich geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. In seiner Urteilsbegründung widerspricht das Gericht der Firma Football Dataco, dem Vermarkter der Spielpläne der englischen und schottischen Premier League.