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Autor telemedicus.info

Das Urteil im Perlentaucher-Streit wurde erneut vertagt, die GEMA setzt die Klagereihe gegen Youtube fort, im Entwurf zur TKG-Novelle gibt es Passagen zur Netzneutralität. Das und mehr im Wochenrückblick. +++ Perlentaucher-Urteil erneut vertagt  +++ GEMA vs. Youtube geht ins Hauptsacheverfahren  +++ TKG-Referentenentwurf im Netz  +++ Verfassungsbeschwerden gegen Zensusgesetz nicht angenommen

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Autor Philipp Otto

Bis zum 31.03.09 existierte zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter Youtube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen. Bislang konnten sich die Parteien nicht über einen neuen Vertrag einigen. Dies könnte nun zu massiven Einschränkungen für die Nutzung der gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt sind, führen.

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Autor Matthias Spielkamp

Nicht nur Radio hören, sondern auch selber machen – ein Traum vieler Radiofans. Dafür, dass es kein Traum bleibt, sorgt das sogenannte Webcasting. Mit dieser Technik kann fast jeder sein eigenes Radioprogramm ausstrahlen. Damit es aber nicht nur technisch funktioniert, sondern man auch rechtlich auf der sicheren Seite ist, hier einige wichtige Informationen.

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Autor Robert A. Gehring

Die Zukunft Kino Marketing GmbH (“eine Tochtergesellschaft des HDF KINO e.V., des Multiplexverbandes Cineropa und des Verbandes der Filmverleiher e.V.”) will — genau wie Microsoft — deutschen Schülern ab Klasse 3 das Urheberrecht beibringen. Dazu wird im Rahmen der Initiative RESPE©T COPYRIGHTS im Internet Unterrichtsmaterial kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Autor Robert A. Gehring

Am 22. April 2008 fand die Jahrespressekonferenz der GEMA statt, auf der wichtige Geschäftszahlen für das vergangene Jahr bekannt gegeben wurden. Der Gesamtertrag (Einnahmen) sank von 874,4 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 849,6 Millionen Euro im Jahr 2007, ein Rückgang um 2,8 Prozent oder 24,8 Millionen Euro. Der Anteil der Kosten stieg im gleichen Zeitraum um fast 10 Prozent von 13,9 Prozent (121,7 Mill. EUR) auf 14,2 Prozent (120,3 Mill.

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Autor Robert A. Gehring

RapidShare ist ein Filehoster, das heißt ein Dienstleister, der seinen Nutzern Speicherplatz auf Servern im Internet anbietet, auf denen sie Dateien speichern und Dritten zugänglich machen können. Immer wieder landen dabei auch urheberrechtlich geschützte Dateien auf den Festplatten von RapidShare. Aus diesem Grunde wurde das Unternehmen in der Vergangenheit wiederholt von der GEMA abgemahnt und verklagt.

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Autor Valie Djordjevic

Auch die Verwertungsgesellschaft für Musiker, GEMA, muss mit der Zeit gehen: GEMA-Mitglieder können ab sofort eigene Musikstücke kostenlos auf ihrer Homepage zum Anhören bereitstellen – bisher kostete das 25 Euro im Jahr. Allerdings nur als Streaming-Datei. Herunterladen bleibt teuer. Die GEMA hat beschlossen, ihre Tarife für die so genannte „Eigenpräsentation“ an das Internet-Zeitalter anzupassen – wenigstens zu einem Teil.

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Autor Gastautor

Netzlabel haben sich als Online-Alternative zu den klassischen Vertriebsstrukturen des Musikgeschäfts etabliert. Sie verbinden kostenlose MP3s mit einer gezielten qualitativen Auswahl. Doch wie steht es um die rechtlichen Aspekte der Netzlabel-Plattformen? Wer seine Musik im Internet veröffentlichen wollte, war lange Zeit auf große Plattformen wie MP3.de oder Vitaminic.com angewiesen.

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Autor Valie Djordjevic

„Warnung an alle Musiker“ so ist eine E-Mail überschrieben, die dieser Tage im Internet kursiert. Darin wird vor GEMA-Kontrolleuren gewarnt, die Webseiten nach nicht gemeldeten Hörproben durchsuchen, um Musikern 25.000 Euro Strafe aufzubrummen, wenn sie erwischt werden. Viele Musiker sind auf die Verwertungsgesellschaft GEMA nicht gut zu sprechen: sie habe komplizierte Abrechnungsverfahren, hohe Gebühren, unflexible Regelungen.

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Autor Valie Djordjevic

Vergangene Woche haben zwei Fan-Community-Sites, eine für Spieletrailer und die andere für Flash-Cartoons, Post von der GEMA bekommen: Sie sollen für die Hintergrundmusik, die in den Fan-Arbeiten vorkommt, Gebühren bezahlen – und das rückwirkend. Ballz.de schloss darauf hin die virtuellen Pforten, Planet-Videos.com überlegt noch.