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Autor Henry Steinhau

Foto: Dominick CC BY 2.0 Vor wenigen Tagen startete Amazon mit „Prime Instant Video“ ein Online-Streaming-Angebot. Dass der Konzern dafür seine „Prime“-Nutzer mit denen seiner DVD-Verleih-Tochter „Lovefilm“ zu einem großen Kundenstamm verschmilzt, ist ein mäßig spannendes Vertriebsmanöver. Schon interessanter ist, welche Filme in den angeblich 12.000 Titel umfassenden Katalog gelangen.

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Autor Valie Djordjevic

In der Debatte um Streaming und die Zahlungsmodelle der Dienste um Spotify, Youtube und Co. lässt die Cellistin Zoe Keating harte Zahlen sprechen: Sie hat zum zweiten Mal veröffentlicht, wie viel sie online mit Musikaufnahmen verdient. Das Google Doc macht deutlich, dass Verkäufe dabei immer noch die wichtigste Rolle spielen – 92 Prozent der Einkünfte stammen daraus.

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Autor Henry Steinhau

In der Auseinandersetzung zwischen dem US-amerikanischen Rechtswissenschaftler und Creative Commons-Mitbegründer Lawrence Lessig und dem Label Liberation Music, dass die Band Phoenix in Neuseeland vertritt, wurde eine Einigung erzielt: Die Musikfirma zahlt Lessig eine Entschädigung und ändert zudem ihre Copyright-Politik.

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Autor Redaktion iRights.info

Europa und Kanada verhandeln über das Handelsabkommen CETA, das auch Regelungen zum Urheberrecht enthält. Jetzt wurde ein weiterer Entwurf bekannt. Spektakuläre Enthüllungen bietet er nicht, liefert aber wichtige Details. Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.

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Autor Henry Steinhau

Unter Creative Commons lizenzierte Fotos müssen nicht zusätzlich mit einer Urheberkennung direkt im Bild oder der URL gekennzeichnet werden. Diese Intention der CC-Konstrukteure stellt Creative Commons Deutschland jetzt in einer Stellungnahme klar und nimmt damit unmittelbar Bezug auf die umstrittene Pixelio-Entscheidung.

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Autor Henry Steinhau

Das Landgericht München entschied gestern, dass der Text in den Sperrhinweisen, die Youtube bei zahlreichen Videos einblendet, rechtswidrig sei. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Youtube kann in die nächste Instanz gehen. Eine Lösung des eigentlichen Konflikts, der sich im Kern um „Streaming-Gebühren“ dreht, bringt aber auch dieses Urteil nicht.

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Autor David Pachali

Foto: Gerhard Kemme, CC BY Seit die Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen, kurz TTIP oder TAFTA begonnen haben, ist das Gespenst von ACTA nie ganz verschwunden: Sowohl die Verhandlungspartner als auch Netzaktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen kommen nicht umhin, Vergleiche zum gescheiterten Antipiraterie-Abkommen herzustellen – mal negativ, mal positiv.

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Autor Henry Steinhau

Unter dem Namen Log.os entsteht eine multifunktionale und gemeinnützige Lese-Plattform, auf der Nutzer digitale Bücher finden, lesen, kommentieren, empfehlen und diskutieren können. Volker Oppmann, einer der Köpfe des Projekts, erzählt, was dahinter steckt. iRights.info: Herr Oppmann, in den Beschreibungen zu Log.os ist von einer „digitalen Universalbibliothek“ die Rede.

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Autor David Pachali

Gestern hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Fall „Svensson“ gefällt: Verlinkungen auf frei zugängliche Quellen sind urheberrechtlich kein Problem. Wenn aber ein „neues Publikum“ mit Verlinkungen erreicht wird, kann die Sache wieder anders aussehen – und eine Verlinkung in das Recht zur „öffentlichen Wiedergabe“ eingreifen. Hier einige Reaktionen.