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Autor Gastautor

Proprietäres Cloud-Computing legt die Macht über die Daten in die Hände weniger. Es braucht Alternativen, die effizient arbeiten, ohne unabdingbare Freiheiten aufzugeben. „Cloud Computing” kommt aus dem Englischen und geht auf die Wolke zurück, die seit Jahrzehnten in technischen Diagrammen verwendet wird, um Netzwerke großer Reichweite wie das Internet darzustellen.

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Autor telemedicus.info

Die automatische Übernahme fremder RSS-Feeds kann eine Urheberrechtsverletzung sein, die Pirate-Bay-Gründer wurden erneut zu Haft- und Geldstrafen verurteilt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert Thomas de Maizière im Streit um die Vorratsdatenspeicherung.

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Autor Till Kreutzer

Es ist schon so viel Software auf dem Markt, dass man sich fragen könnte: Warum soll ich eigentlich jede Code-Zeile neu schreiben, jede Funktion selbst entwickeln, wenn ich mich auch bei den Leistungen anderer Programmierer bedienen kann? Kann ich? Zum einen wird die Übernahme von Programmcode aufgrund dessen Kompilierung praktisch nicht möglich sein.

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Autor Matthias Spielkamp

Grafiken und Illustrationen können – wie Fotos oder Texte – urheberrechtlichen Schutz genießen. Wann genau das der Fall ist, ist allerdings nicht immer klar, denn im Detail gelten sehr unterschiedliche Regelungen. Wirklich kompliziert wird es bei Layouts und Website-Designs. Nur wenn Kreative über ihre Rechte Bescheid wissen, können sie mit Auftraggebern gute Vereinbarungen darüber treffen, wie ihre Arbeit genutzt wird.

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Autor telemedicus.info

Auch Deeplinks können unter bestimmten Umständen Urheberrechte verletzen, Datenschützer Peter Schaar hat sich für eine kurzzeitige Speicherung von Verkehrsdaten ausgesprochen, nach Sicherheitslücken wird die „Ausweis-App” zum elektronischen Personalausweis vorerst zurückgezogen. Das und mehr im Wochenrückblick.

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Autor Gastautor

Die Verbreitung von Software wird über das Copyright reguliert. Doch auch, wenn sich daraus Vorteile für die Gesellschaft ergeben, wird  dieser Ansatz den Besonderheiten von Software nicht gerecht. Foto: Alexandre Dulanoy, CC BY-SA Man kann häufig lesen, dass Software durch das Urheberrecht „geschützt” ist.

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Autor Lawrence Lessig

Freier Zugang zu Wissen und Information gehört zur Zielsetzung von Creative Commons. Lawrence Lessig, einer der Gründer von Creative Commons und Professor an der Stanford University, schreibt nun anlässlich einer Spendenaktion wöchentlich eine Kolumne, die Hintergründe und Pläne von Creative Commons erläutert. iRights.info veröffentlicht die Newsletter in deutscher Sprache.

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Autor Robert A. Gehring

Auf Anregung der Wikimedia Foundation hat die Free Software Foundation die GNU Free Document License aktualisiert. Version 1.3 der FDL soll für Kompatibilität mit der Creative-Commons-Attribution-Share-Alike-Lizenz (CC-BY-SA) in Version 3.0 sorgen. GNU Free Document License hat eine wichtige Überarbeitung erfahren.

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Autor Robert A. Gehring

Am Mittwoch hat das US-Bundesberufungsgericht in Washington entschieden, dass Nutzer von Software, die unter der Artistic License steht, sich an deren Lizenzbedingungen halten müssen. Das Weglassen des Lizenzhinweises stellt dann eine Copyright-Verletzung dar. Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) befasst sich normalerweise mit Patentfällen.

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Autor Valie Djordjevic

Seit den 1990er Jahren versprechen Internet und Computer die Erneuerung der Wirtschaftskraft in den westlichen Industrienationen. Wie davor die Industrialisierung des 19. Jahrhunderts, verändert die Digitalisierung die Strukturen von Wirtschaft, Produktion und Kultur.