Es gibt ein paar Verhaltensregeln, die für Betroffene von Cyber-Mobbing schon manches vereinfachen können: Fünf Grundregeln.
Es gibt ein paar Verhaltensregeln, die für Betroffene von Cyber-Mobbing schon manches vereinfachen können: Fünf Grundregeln.
Das Magazin „Das Netz 2016–2017“ erscheint zum fünften Mal. Politiker, Aktivistinnen, Wissenschaftler, Expertinnen schreiben über die Veränderungen, die Smartphones, Computer und das Internet in unserem Alltag, in Politik, Wirtschaft und Kultur auslösen.
Neue, digitale Grundrechte sind ein untauglicher Versuch, den Einzelnen in der digitalen Welt zu schützen. Stattdessen ist eine Vielzahl kleiner und gezielter Maßnahmen gefragt, um das geltende Recht auch gegenüber mächtigen Internetunternehmen durchzusetzen, so Marc Pütz-Poulalion.
Der Hacker Cassio und die Biologin Piera arbeiten zusammen an der Digitalisierung des kompletten lateinamerikanischen Genpools. Ein wahrhaft phantastisches Big-Data-Projekt, über dessen Motive und Auswirkungen die argentinische Schriftstellerin Pola Oloixarac in ihrem rasanten Science-Fiction-Roman „Kryptozän“ erzählt.In Lateinamerika ist die Argentinierin Pola Oloixarac seit einigen Jahren eine vieldiskutierte Schriftstellerin.
Mit Funktionen zum Weiterempfehlen versuchen Webseitenbetreibende, die Reichweite ihres Angebots zu erhöhen, über Spendenfunktionen können sich Nutzerinnen und Nutzer an der Finanzierung des Angebots beteiligen. Was gilt es in punkto Datenschutz zu beachten? Der folgende Artikel ist Teil der Service-Reihe Datenschutz auf Webseiten in Zusammenarbeit mit Seitenstark.
Die Saarbrücker Zeitung weist auf eine Bundesratsinitiative des Landes Hessen hin: Die schwarz-grüne Koalition will die Bundesregierung über die Länderkammer auffordern, sich für höhere Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einzusetzen.
Kontaktloses Bezahlen verbreitet sich zunehmend im Handel. Ob Kunden dabei mehr Daten preisgeben als auf anderen elektronischen Wegen, hängt nicht von der Funktechnologie ab, sondern vom Anbieter und dem Bezahlkonzept. Ein genauer Blick lohnt sich. Noch verfügt nicht jeder Käufer über die nötige Technik, doch schon bald dürfte es anders aussehen: Die Banken führen jetzt flächendeckend NFC-Karten ein.
Wer auf seiner Webseite Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion anbietet, muss zumeist nicht nur in seiner Datenschutzerklärung darauf hinweisen, sondern braucht eine wirksame Einwilligung der Personen, von denen Daten erhoben werden. Der folgende Artikel ist Teil der Service-Reihe Datenschutz auf Webseiten in Zusammenarbeit mit Seitenstark.
„Computersicherheit ist viel zu kompliziert und nur was für ExpertInnen – ich hab gar keine Zeit, mich um Verschlüsselung zu kümmern.“ So oder ähnlich hört man es häufig. Wie viel ist dran an dieser Aussage? Der folgende Text ist ein Auszug aus der Broschüre „Offenes Geheimnis – Mythen und Fakten zu digitaler Selbstverteidigung“ (PDF), erschienen bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Internet-Plattformen bieten ihren Nutzern die automatische Erkennung von Personen anhand fotografierter Gesichter als zusätzliche Dienste an. Die Technologien sind weit, aber auf bestimmte Motive und große Datenbestände angewiesen – und sie stoßen schnell an die Grenzen des Datenschutzes. Verfahren der automatischen Gesichtserkennung können heute von jedermann online und auch auf mobilen Geräten angewandt werden.