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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Beim Deutschlandfunk gibt es einen Beitrag dazu, wie der neue Paragraph 52b des Urheberrechtsgesetzes — Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven — in der Praxis umgesetzt wird. In der Universität Würzburg sieht das so aus, daß 70.000 Euro Studiengebühren in das Scannen von Fachbüchern investiert wird.