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Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Wer Software kauft, darf sie auch weiterverkaufen, wenn er sie nicht mehr verwendet. Das gilt nicht nur für Software auf CD oder DVD, sondern auch für Downloads und die damit verbundene Lizenz. Anders liegt der Fall aber, wenn nur noch die Sicherungskopie eines Datenträgers vorhanden ist, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer heutigen Entscheidung.