Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

Das Landgericht München entschied gestern, dass der Text in den Sperrhinweisen, die Youtube bei zahlreichen Videos einblendet, rechtswidrig sei. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Youtube kann in die nächste Instanz gehen. Eine Lösung des eigentlichen Konflikts, der sich im Kern um „Streaming-Gebühren“ dreht, bringt aber auch dieses Urteil nicht.