Messaggi di Rogue Scholar

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Autore Betim Neziraj

Der BGH stellt klar: Eine Künstliche Intelligenz kann nicht als patentrechtliche Erfinderin gelten. Dennoch kann der Nutzer der KI die von ihr entwickelte Erfindung patentieren lassen. Im Urheberrecht ist eine KI ebenfalls nicht Urheberin eines Werks. Urheberrechte zu beanspruchen ist für den Nutzer dabei deutlich komplexer.

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Autore Maya El-Auwad

Upload-Plattformen wie YouTube müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Tun sie das nicht, können sie für illegale Inhalte, die Nutzer*innen hochladen, haften. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) behandelte kürzlich sieben verschiedene Verfahren, die alle dieselbe Frage betreffen: Wann haftet eine Plattform für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer*innen?

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Autore Maya El-Auwad

Der EuGH urteilt, dass Plattformen nur für Ur­he­ber­rechts­ver­let­zun­gen haf­ten, wenn sie von den il­le­ga­len In­hal­ten wissen und diese nicht un­ver­züg­li­ch löschen und sperren. Das Urteil bezieht sich auf die derzeitige Rechtslage: Die kürzlich beschlossene Urheberrechtsreform bleibt davon unbenommen.

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Autore Henry Steinhau

In zwei international beachteten Copyright-Prozessen ging es auch darum, wie „originell“ bestimmte musikalische Sequenzen sein müssen, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Was die Entscheidungen für künftige Musikurheberrechts-Streits bedeuten, muss sich noch zeigen.

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Autore Henry Steinhau

Pro Stunde gehen rund 100.000 Gesuche auf Link-Löschungen beim Suchmaschinenbetreiber Google ein, mehrheitlich von Rechteinhabern, deren urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal ins Netz gestellt wurden.

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Autore Henry Steinhau

Der Weiterverkauf von E-Books darf in Nutzungsbedingungen untersagt werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm vor einigen Monaten in einem Urteil. Nachdem Verbraucherschützer eine Beschwerde zurückzogen, wurde es nun rechtskräftig. Bis zu einem höchstrichterlichem Spruch bleibt die Situation dennoch unklar, auch die Praxis in Europa sieht unterschiedlich aus.

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Autore David Pachali

Am Mittwoch hat der Oberste US-Gerichtshof ein lang erwartetes Urteil im Streit zwischen „Aereo“ und US-Fernsehsendern gesprochen. Der Dienst, der frei empfangbare terrestrische TV-Signale übers Internet anbietet, verletzt demnach das US-Urheberrecht. Aereo war der Ansicht, keine Lizenzgebühren an die Sender zahlen zu müssen, weil die Nutzer selbst die Übertragung veranlassen würden, nicht aber Aereo.

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Autore Henry Steinhau

In einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil gibt das Landgericht Berlin der GEMA Recht darin, die von ihr eingesammelten „Urhebererlöse“ auch anteilig an Musikverlage auszuschütten. Gegen diese Vergütungspraxis der Verwertungsgesellschaft GEMA waren der Musiker und Piratenpolitiker Bruno Kramm und sein Bandkollege Stefan Ackermann (»Das Ich«) mit einer Klage vorgegangen.

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Autore Henry Steinhau

Das Landgericht München entschied gestern, dass der Text in den Sperrhinweisen, die Youtube bei zahlreichen Videos einblendet, rechtswidrig sei. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Youtube kann in die nächste Instanz gehen. Eine Lösung des eigentlichen Konflikts, der sich im Kern um „Streaming-Gebühren“ dreht, bringt aber auch dieses Urteil nicht.

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Autore David Pachali

Gestern hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Fall „Svensson“ gefällt: Verlinkungen auf frei zugängliche Quellen sind urheberrechtlich kein Problem. Wenn aber ein „neues Publikum“ mit Verlinkungen erreicht wird, kann die Sache wieder anders aussehen – und eine Verlinkung in das Recht zur „öffentlichen Wiedergabe“ eingreifen. Hier einige Reaktionen.