Pubblicato in iRights.info
Autore Maya El-Auwad

Der EuGH urteilt, dass Plattformen nur für Ur­he­ber­rechts­ver­let­zun­gen haf­ten, wenn sie von den il­le­ga­len In­hal­ten wissen und diese nicht un­ver­züg­li­ch löschen und sperren. Das Urteil bezieht sich auf die derzeitige Rechtslage: Die kürzlich beschlossene Urheberrechtsreform bleibt davon unbenommen.