Pubblicato in iRights.info
Autore Georg Fischer

Auch wenn in der musikalischen Praxis die Grenzen zwischen Coverversion und Sampling verwischen können – urheberrechtlich werden beide sehr unterschiedlich eingestuft. Während Cover pauschal zulässig und bei der GEMA lizenzierbar sind, fehlt es für Samples an gesetzlichen Regelungen.  Sowohl Coverversionen als auch samplingbasierte Musik, Remixes und Mashups haben ihre Berechtigung in der Musikwelt.