Messaggi di Rogue Scholar

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Pubblicato in iRights.info
Autore Sarah Baumann

Das Urheberrecht regelt viele Fragen bei Musik, Bildern, Fotografien und Schriftwerken. Der Tanz führt im Urheberrecht dagegen ein Nischendasein. Doch es gibt Anhaltspunkte. Sie stehen in diversen Paragrafen und wenigen Urteilen. Sarah Baumann erklärt die nicht immer einfache Rechtslage zum Urheberrecht in der Tanzwelt. Ob das Urheberrecht die Choreografie eines Tanzes schützt, ist eine knifflige Frage.

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Autore Till Kreutzer

Beim Einsatz von KI-Systemen entstehen viele rechtliche Fragen für die Anwender*innen, etwa zum urheberrechtlichen Schutz der Erzeugnisse oder der Patentierbarkeit der KI als Erfindung. Till Kreutzer erläutert dazu die wichtigsten Fragen des Immaterialgüterrechts aus Theorie und Praxis. Dieser Text stammt aus dem Leitfaden „KI in Unternehmen.

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Autore Georg Fischer

Auch wenn in der musikalischen Praxis die Grenzen zwischen Coverversion und Sampling verwischen können – urheberrechtlich werden beide sehr unterschiedlich eingestuft. Während Cover pauschal zulässig und bei der GEMA lizenzierbar sind, fehlt es für Samples an gesetzlichen Regelungen.  Sowohl Coverversionen als auch samplingbasierte Musik, Remixes und Mashups haben ihre Berechtigung in der Musikwelt.

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Autore Valie Djordjevic

Gemeinfrei, Public Domain, freie Lizenzen – viele Werke fallen nicht unter den urheberrechtlichen Schutz, andere sind vom Urheber freigegeben. Die Unterschiede sind allerdings für Laien nicht immer nachvollziehbar. Eine Begriffsklärung. Das Urheberrecht schützt persönlich geistige Schöpfungen. Das sind zum Beispiel Texte, Musikkompositionen, Bilder, Fotos, Filme, aber auch Aufführungen wie Tanz und Konzerte.