Messaggi di Rogue Scholar

language
Pubblicato in iRights.info
Autore Jan Torge Claussen

Immer neue Kopien eines Videos, neue Arrangements, Re-Synchronisationen und DJ-Kultur: Besonders auf Youtube werden wir Zeuge, wie aus Werken Versionen werden und eine neue Kultur der Aneignung entstanden ist. Es ist kein Geheimnis mehr: Wir leben in einer Remix-Kultur. Kopieren, Ausschneiden und Einfügen sind nicht nur Standardfunktionen von Computerprogrammen, sondern schreiben sich tief in unsere Kultur ein.

Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

Die Direktorin der Europäischen Rundfunkunion (EBU), Ingrid Deltenre, will die Zugänglichkeit öffentlich-rechtlicher Sendearchive verbessern – doch dem stünden ein uneinheitliches EU-Urheberrecht und speziell in Deutschland zu strenge Wettbewerbshüter entgegen, so Deltenre im iRights.info-Interview.Ingrid Deltenre ist Direktorin der Europäischen Rundfunkunion (EBU), dem Verbund öffentlich-rechtlicher und staatlicher Sendeanstalten.

Pubblicato in iRights.info
Autore David Pachali

Youtube praktiziert es mit „Content ID“ schon lange, nun führt auch die Videoplattform Vimeo ein automatisches System ein, das Urheberrechtsverletzungen verhindern soll. In einem Blogpost gibt Vimeo weitere Details zum neuen System. So basiert auch das bei Vimeo eingesetzte System auf einer Datenbank geschützter Audio- und Video-Inhalte, wobei neu hochgeladene Videos auf der Plattform über einen digitalen Fingerabdruck abgeglichen werden.

Pubblicato in iRights.info
Autore David Pachali

Die Videokünstlerin Elisa Kreisinger remixt Fernsehserien mit einem künstlerischen Ansatz, den sie als „Erwiderung auf die populäre Kultur“ bezeichnet. Ergebnis ihrer Arbeit sind dann zum Beispiel neue Versionen von „Real Housewives“ oder „Sex and the City“, diesmal mit lesbischen Charakteren. Zwar kann sich Kreisinger in den USA auf die Fair-Use-Regeln berufen, die solche Remixe unter bestimmten Bedingungen erlauben.

Pubblicato in iRights.info
Autore telemedicus.info

Twitter ist in der Türkei wieder zugänglich, der NSA-Untersuchungsausschuss beim Bundestag startet, GEMA und Bitkom einigen sich auf Video-on-Demand-Abgaben. Außerdem im Wochenrückblick: Streit um „Heute“-Melodie, erneut millionenfacher Passwort-Diebstahl, Rundfunkbeitrag und EP-Votum für Netzneutralität. Türkei: Twitter wieder frei geschaltet Die türkische Regierung hat Twitter wieder frei gegeben.

Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

Internetprovider können vom Gericht dazu gezwungen werden, Websites, auf denen illegal urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird, vom Netz zu nehmen beziehungsweise zu sperren. Ein entsprechendes Urteil hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefällt und heute verkündet.

Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

Foto: Dominick CC BY 2.0 Vor wenigen Tagen startete Amazon mit „Prime Instant Video“ ein Online-Streaming-Angebot. Dass der Konzern dafür seine „Prime“-Nutzer mit denen seiner DVD-Verleih-Tochter „Lovefilm“ zu einem großen Kundenstamm verschmilzt, ist ein mäßig spannendes Vertriebsmanöver. Schon interessanter ist, welche Filme in den angeblich 12.000 Titel umfassenden Katalog gelangen.

Pubblicato in iRights.info
Autore telemedicus.info

Das EU-Parlament beschließt den Castex-Bericht zur Zukunft der Privatkopie, die GEMA gewinnt vor Gericht im Streit um Youtube-Sperrtafeln, die Europäische Kommission will mehr Verbraucherschutz bei In-App-Käufen. Außerdem im Wochenrückblick: Whatsapp-Alternativen, elektronische Grenzüberwachung, Adblocker-Kampagne.

Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

In der Auseinandersetzung zwischen dem US-amerikanischen Rechtswissenschaftler und Creative Commons-Mitbegründer Lawrence Lessig und dem Label Liberation Music, dass die Band Phoenix in Neuseeland vertritt, wurde eine Einigung erzielt: Die Musikfirma zahlt Lessig eine Entschädigung und ändert zudem ihre Copyright-Politik.

Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

Das Landgericht München entschied gestern, dass der Text in den Sperrhinweisen, die Youtube bei zahlreichen Videos einblendet, rechtswidrig sei. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Youtube kann in die nächste Instanz gehen. Eine Lösung des eigentlichen Konflikts, der sich im Kern um „Streaming-Gebühren“ dreht, bringt aber auch dieses Urteil nicht.