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irights.info weist auf die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zum Thema Urheberrecht hin. In seiner Sitzung vom 12.10.2012 empfiehlt der Bundesrat die Entfristung des zum Ende des Jahres auslaufenden Paragraphen 52a UrhG. Der Paragraph regelt die Zugänglichmachung urheberrechtsgeschützter Materialien in elektronischen Semesterapparaten.