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Autor telemedicus.info

Flüchtige Kopien von Webseiten im Arbeitsspeicher bleiben erlaubt, „Ping“-Anrufe sind als Betrug strafbar, der BGH entschärft die Störerhaftung bei Familienangehörigen. Außerdem im Wochenrückblick: weiteres Urteil zu Redtube, schlechte Note für Cyber-Abwehrzentrum. EuGH: Lesen von Online-Artikeln ist kein Urheberrechtsverstoß Das Abrufen von Internetseiten ist urheberrechtlich zulässig.