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Autor Ilja Braun

Ein Urteil des Landgerichts München I vom 15. April 2010 (Az 7 O 24634/07) hat Kreativschaffenden, die ihren gesetzlichen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ vor Gericht einklagen, erneut den Rücken gestärkt. Auch wenn seit Vertragsschluss bereits mehr als drei Jahre vergangen sind, ist der Anspruch nicht unbedingt verjährt, meinen die Richter.