Vor einer Woche hat das EU-Parlament die neue Urheberrechtsrichtlinie abgenickt – samt Uploadfiltern und Presseleistungsschutzrecht. Aus der Internet-Community kommt herbe Kritik, Verlage und Urheberverbände frohlocken. Wie geht es jetzt weiter?
Vor einer Woche hat das EU-Parlament die neue Urheberrechtsrichtlinie abgenickt – samt Uploadfiltern und Presseleistungsschutzrecht. Aus der Internet-Community kommt herbe Kritik, Verlage und Urheberverbände frohlocken. Wie geht es jetzt weiter?
With the planned obligation for internet platforms to obtain licences, the EU Copyright Directive harms the balance in copyright law, says law professor Martin Kretschmer. In his opinion it is unworkable. In any case, the European Court of Justice will soon make certain internet platforms liable for copyright infringements.
Mit der geplanten Lizenzierungspflicht für Internet-Plattformen schädigt die EU-Urheberrechts-Richtlinie das Gleichgewicht im Urheberrecht, meint der Rechtswissenschaftler Martin Kretschmer. Sie sei nicht wirklich umsetzbar, außerdem wird der Europäische Gerichtshof Plattformen ohnehin bald in die Haftungspflicht für Urheberrechtsverletzungen nehmen.
Plattformen sollen verpflichtet werden, die Inhalte, die bei ihnen hochgeladen werden, über Verwertungsgesellschaften zu lizenzieren. Das soll das Dilemma um die Uploadfilter auflösen. Doch ist dies überhaupt rechtlich möglich? Eine Analyse.
Die EU-Urheberrechtsreform erhitzt die Gemüter – Befürworter und Gegner diskutieren leidenschaftlich, wie es weitergehen soll – leider nicht immer miteinander. Nach unserer ersten Webschau vergangene Woche, haben wir weitere Pro- und Kontra-Stellungnahmen, Aufrufe, Artikel und Kommentare im Netz gesammelt.
Ende März will das Parlament der Europäischen Union über die Urheberrechtsrichtlinie entscheiden. Nicht alle der 24 Artikel sind so umstritten wie Artikel 13. Dass die Abgeordneten bei Schlussabstimmungen noch Artikel ändern oder streichen, ist zwar selten – aber möglich.
Der Streit um die neue Richtlinie zum EU-Urheberrecht tobt. Verwerter und manche Urheberverbände loben die Direktive, die Netzcommunity organisiert Petitionen und Demos. Aber es gibt auch Überraschungen. Eine Übersicht. Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament für eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie liegt seit Mitte Februar 2019 vor.
Auch nach dem Kompromiss zur neuen EU-Urheberrechtsdirektive geht der Streit weiter – in der EU wie auch unter Interessenvertretern. Insbesondere die zu erwartenden Uploadfilter und das Presse-Leistungsschutzrecht sorgen für Kontroversen. In rund vier Wochen entscheidet die finale Abstimmung des EU-Parlaments. Die EU-Richtlinie für ein neues digitales Urheberrecht steht.
Die Foto-Plattform Pixabay führte Anfang des Jahres eine eigene Lizenz ein, die zahlreiche Nutzungen einschränkt. Damit wollen die Betreiber vor allem Nachahmer ausbremsen. Doch ihre radikale Abkehr von Creative Commons Zero und Open Content stößt auf Kritik – nicht zuletzt, weil sie nahezu heimlich erfolgte. Seit dem 1. Januar 2019 gelten bei der Foto-Plattform Pixabay neue Nutzungsbedingungen.
Das Amtsgericht Würzburg hat in einem Streitfall um die fehlerhafte Nutzung eines creative-commons-lizenzierten Fotos entschieden, dass die Geldforderungen des abmahnenden Fotografen unberechtigt sind.