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Publicados in iRights.info
Autor David Pachali

Die GEMA darf Tantiemen, die den Künstlern zustehen, nicht an Musikverlage ausschütten. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft gegen ein entsprechendes Urteil ab. Noch ist nicht geklärt, wie viel Geld die GEMA nachträglich an Künstler zahlen muss. Wenn die GEMA Tantiemen an Künstler ausschüttet, darf sie das Geld nicht um pauschale Anteile für Verlage kürzen.

Publicados in iRights.info
Autor Berthold Seliger

Auch die GEMA darf Musikverlage nicht pauschal an Tantiemen beteiligen, entschied das Kammergericht Berlin. Das Urteil stärkt unabhängige Künstler, doch wenn Gerichte Verwertungsgesellschaften auf geltendes Recht hinweisen müssen, zeigt sich die ganze Schieflage zwischen Kreativen und Verwertern, kommentiert Berthold Seliger.

Publicados in iRights.info
Autor Henry Steinhau

In einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil gibt das Landgericht Berlin der GEMA Recht darin, die von ihr eingesammelten „Urhebererlöse“ auch anteilig an Musikverlage auszuschütten. Gegen diese Vergütungspraxis der Verwertungsgesellschaft GEMA waren der Musiker und Piratenpolitiker Bruno Kramm und sein Bandkollege Stefan Ackermann (»Das Ich«) mit einer Klage vorgegangen.