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Autor David Pachali

Auch wer Daten über den Dienst „Retroshare“ nur durchleitet, kann für Urheberrechtsverletzungen haften, so die Ansicht des Landgerichts Hamburg in einer einstweiligen Verfügung. Schon wer das Programm verwendet, würde demnach Prüfpflichten verletzen, weil die Nutzung nicht kontrollierbar sei.

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Autor telemedicus.info

Eltern haften bei Belehrung nicht fürs Filesharing der Kinder, so der Bundesgerichtshof. Außerdem im Wochenrückblick: Urheberrecht bei Fragenkatalogen, Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofs, Facebook für Fahndungen und beim ORF, FoeBuD mit neuem Namen. BGH: Eltern haften bei Belehrung nicht für Filesharing Haften Eltern, wenn ihre Kinder illegal Dateien über Filesharing-Plattformen verbreiten?

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Autor Till Kreutzer

Das Urheberrecht kann die Rechteinhaber derzeit nicht effektiv schützen. Es müsste gründlich reformiert werden, um Kreativen zu ihrem Recht, das weniger durch Privatnutzer als vielmehr von Verwertern beschnitten wird, zu verhelfen. Dafür sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen nötig. Das Urheberrecht ist heutzutage eines der umstrittensten Regelungsgebiete überhaupt.

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Autor Alexander Wragge

Im Streit um das Foto einer Gummiente auf Facebook haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Horrorszenarien, wonach Abmahnwellen in sozialen Netzwerken drohen, scheinen bislang unbegründet. Doch die Rechtsunsicherheit bleibt. Der Fall machte im April die Runde: Der Betreiber einer Firmenseite auf Facebook erhielt eine Abmahnung.

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Autor David Pachali

Nachdem der Bundesrat vor kurzem eine Initiative beschlossen hat, die mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber bringen soll, landet das Thema heute auch im Bundestag – allerdings noch ohne Aussprache. Hintergrund des Streits sind die Probleme, die sich für WLAN-Betreiber ergeben haben, seit das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall „Sommer unseres Lebens“ offene Funknetze zum Haftungsrisiko erklärte.

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Autor Alexander Wragge

Manche Internetnutzer in den USA könnten bald fluchen, wenn ihre Lieblings-Webseiten nicht mehr funktionieren. Das Six-Strikes-System soll Ende November starten, berichtet torrentfreak.com US-Nutzer von Tauschbörsen könnten demnächst erste Warnhinweise wegen Urheberrechtsverstößen erhalten.

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Autor David Pachali

Man kann die Uhr nach stellen: Thomas Hoerens Skript zum Internetrecht ist pünktlich zum Wintersemester an der Uni Münster in aktualisierter Fassung erschienen. Neben dem Urheberrecht behandelt es auf 559 Seiten Domainrecht, Verträge und AGB, Werbung und Marketing, Datenschutz sowie haftungs- und strafrechtliche Fragen. Hier gibt es das PDF. Daneben ist auch das Skript zum IT-Vertragsrecht überarbeitet worden.

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Autor Alexander Wragge

Während sich die offenen Rechtsfragen häufen, blockiert sich die Bundesregierung in der Netzpolitik selbst, meint Konstantin von Notz. Im Interview erklärt der netzpolitische Sprecher der Grünen, warum seine Partei in der Urheberrechtsdebatte nicht zerstritten und mutiger als die Piraten ist. Zur Person Konstantin von Notz ist netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

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Autor Valie Djordjevic

Kostenlose Kochrezepte, Software oder Musikdateien – all das gibt es im Internet. Oft jedoch lauert hinter solchen Angeboten eine Abofalle und eine Rechnung für ein Abo flattert plötzlich ins Haus. Viele zahlen aus Unsicherheit und spielen den unseriösen Anbietern in die Hände. Dabei liegt von Rechts wegen meist kein gültiger Vertrag vor.

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Autor telemedicus.info

Die Koalition verabschiedet den Entwurf zum Presse-Leistungsschutz, die GEMA gewinnt im Rechtsstreit gegen die Musikpiraten, Datenschützer stoppen vorerst den „Porno-Pranger“ der Kanzlei U+C. Außerdem im Wochenrückblick: Pläne für Hadopi-Reform, Grüne tagen zum Urheberrecht, Verbraucherschützer mahnen Facebook ab, keine Einigung um Tagesschau-App.