Postagens de Rogue Scholar

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Autor telemedicus.info

Reine Programmfunktionen in Software sind nach einem EuGH-Urteil nicht vom Urheberrecht geschützt, EU-Kommissarin Kroes erklärt ACTA für erledigt, ein Blog erhebt einen Plagiatsvorwurf gegen die Doktorarbeit von Bildungsministerin Schavan. Außerdem im Wochenrückblick: Eben Moglen in Berlin, EU-Domains, Call-by-Call-Ansagen, hessisches Twitter-Verbot und Abgeordneten-Adoption.

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Autor telemedicus.info

Im Streit um Gebrauchtsoftware plädiert der EuGH-Generalanwalt für Wiederverkauf, die EU-Frist zur Vorratsdaten-Einführung ist abgelaufen, Informationsfreiheits-Anfragen steigen stark. Das und mehr im Wochenrückblick. Gebrauchte Software-Lizenzen: Generalanwalt für Wiederverkauf Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot hat sich vergangene Woche zu „gebrauchten“ Software-Lizenzen geäußert.

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Autor Gastautor

Die hergebrachte Erzählung vom Urheberrecht funktioniert nicht mehr für alle kreativen Milieus. Ein neuer Gesellschaftsvertrag sollte nicht nur die industriellen, sondern auch die freien Formen der Kulturproduktion anerkennen, so die kolumbianischen Juristen Carolina Cabrera und Julio Gaitán. Es war einmal eine junge Prinzessin, tugendvoll und wunderschön.

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Autor Till Kreutzer

So genannte freie Softwarelizenzen boomen. GNU/Linux ist das beste Beispiel für ihren Erfolg. Wann ist es sinnvoll, eine freie oder Open-Source-Lizenz für die eigene Software zu verwenden? Die Begriffe Open Source und freie Software stehen für die gleiche Art Lizenzmodell, das unter Einsatz von Lizenzen wie der GNU General Public Licence (GPL) verfolgt werden kann. Was „freie Software“ ausmacht, ist in Grundzügen sehr eindeutig zu beschreiben.

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Autor Till Kreutzer

Bei der Vermarktung eigener Software spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Es schützt dessen Inhaber grundsätzlich davor, dass sein Programmcode ungefragt verwendet wird. Nicht immer aber darf der Programmierer allein entscheiden, wie das Programm vermarktet wird. Vor der Vermarktung muss also geklärt werden, wer welche Rechte hat. Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes – bei Computerprogrammen also im Zweifel der Programmierer.

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Autor Oliver Passek

Muss der Urheber oder Rechteinhaber zustimmen, wenn man Musik-CDs oder Computerprogramme verkaufen oder kostenlos weitergeben will? Das wäre ziemlich umständlich, daher gibt es Sonderregeln. Welche Regeln gelten für welche Fälle, welche Details sind zu beachten?

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Autor Till Kreutzer

Alle, die schon mal ein Programm installiert haben, kennen das Verfahren: Die Software läuft erst, wenn man meterlange Nutzungsbedingungen akzeptiert. Doch wer liest die schon? Dass sich Fallen darin verbergen können, ahnt man. Erst Ende Januar haben die Verbraucherzentralen zwei große Computerspiel-Firmen abgemahnt, weil sie deren Bedingungen für rechtswidrig halten. Doch was ist legal, was nicht? Wo lauern Risiken für die Nutzer?

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Autor Till Kreutzer

Wer Software kopieren will, muss einige Sonderregeln beachten: Im Gegensatz zu Musik-CDs oder Film-DVDs sind die Regelungen strenger. Bevor man also seinen Brenner anwirft und Microsoft Word oder das neuste Computerspiel kopiert, sollte man sich erkundigen, was erlaubt ist und was nicht. Wie andere Werke genießen auch Computerprogramme jeglicher Art urheberrechtlichen Schutz. Was bedeutet das?

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Autor Valie Djordjevic

Für viele sind Computerspiele nichts weiter als billige Unterhaltung, andere halten sie für die Kunstform der Zukunft. In den letzten zehn Jahren sind zahlreiche Subkulturen entstanden, in denen Computerspiele nicht nur blind konsumiert werden, sondern in denen aus den Einzelelementen Neues erschaffen wird. Wie fast immer, hat dies urheberrechtliche Auswirkungen.

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Autor Matthias Spielkamp

Gunter Dueck wird morgen einer der Experten bei der Anhörung mit dem Titel Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sein. Seine schriftliche Stellungnahme (PDF, 1 MB) beinhaltet auch einige Absätze zu der Frage, wie mit dem “Grundstoff Wissen” umgegangen werden sollte.