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Autor telemedicus.info

Auch bei unveröffentlichten Werken sind Privatkopien nach einem BGH-Urteil erlaubt, das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten soll unabhängiger werden, Medienbilder von Corinna Schumacher waren einem Urteil zufolge zulässig. Außerdem im Wochenrückblick: Microsoft will Urteil zu Datenherausgabe in Irland anfechten, „Gratis“-Werbung von Flirtportal, Uber in Hamburg, „Rock am Ring“-Rechte, Weiterverkauf bei E-Books und E-Plus-Übernahme.

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Autor Henry Steinhau

Den Schriftenvorrat eines Personal Computers kann man bekanntlich beliebig erweitern. Hierfür stehen käufliche, kostenlose und freie (Open Source) Fonts zur Verfügung. Doch wofür darf man diese benutzen? Worin unterscheiden sich die jeweiligen Schriften? Das Angebot an digitalen Schriften ist riesig und bisweilen unübersichtlich.

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Autor David Pachali

Vor kurzem hatte iRights.info zehn Anlaufstellen für freie Bilder im Netz vorgestellt – darunter auch Flickr, das Angebot mit dem größten Fundus an Bildern unter Creative-Commons-Lizenzen. Ein Grund dafür liegt darin, dass der Dienst schon seit vielen Jahren einfache Möglichkeiten bietet, Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen.

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Autor David Pachali

Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum berichtet über einen von ihr vertretenen Fall, in dem ein Fotograf mit dem Deutschlandradio über die Nutzung eines Fotos stritt, das unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung nicht-kommerziell“ steht.

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Autor Henry Steinhau

Unter Creative Commons lizenzierte Fotos müssen nicht zusätzlich mit einer Urheberkennung direkt im Bild oder der URL gekennzeichnet werden. Diese Intention der CC-Konstrukteure stellt Creative Commons Deutschland jetzt in einer Stellungnahme klar und nimmt damit unmittelbar Bezug auf die umstrittene Pixelio-Entscheidung.

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Autor telemedicus.info

Wirtschaftsministerium und EU-Kommission halten die Cookie-Richtlinie bereits für umgesetzt, das EU-Parlament verabschiedet neue Regeln für Verwertungsgesellschaften, das Landgericht Köln sorgt mit einer einstweiligen Verfügung für Aufregung. Außerdem im Wochenrückblick: Lichtbildschutz bei Video-Stills, Strafanzeige gegen Bundesregierung und Google-Kartellstreit.

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Autor Henry Steinhau

Wie muss man Rechteinhaber nennen, wenn man Stockfotos für eigene Websites benutzt? Das Landgericht Köln legte bei „Pixelio“-Bildern eine vorläufige Entscheidung vor, die für Aufregung sorgt. Doch als einstweilige Verfügung ist die Sache juristisch noch nicht einmal in der ersten Instanz. Eine Abmahnwelle ist aber unwahrscheinlich.

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Autor Magdalena Reiter

Wie sollen kreative Werke geschützt werden – und wem nützt dieser Schutz? Das Urheberrecht spielt dabei als Regelungsinstrument eine zentrale Rolle. Für die Linzer Designerin Magdalena Reiter hat es allerdings als Einkommensquelle ausgedient. Ein Debattenbeitrag im Rahmen der Sendereihe „U-Ton.

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Autor Till Kreutzer

Der Bundesgerichtshof hat sich von der Auffassung verabschiedet, dass für das Design von Gebrauchsgegenständen in Mode, Grafik oder Industrie hohe Anforderungen an den Urheberrechtsschutz bestehen. Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob nun zu befürchten ist, dass die Kreativität solcher Branchen durch einen massiven Anstieg von Urheberrechten erstickt wird. Die fragliche Entscheidung ist mit „Geburtstagszug“ betitelt (Urteil vom 13.

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Autor Kai Schächtele

Für Geschichtenerzähler begann das Jahr bereits am 20. Dezember 2012 in den USA: An diesem Tag stellte die New York Times „Snow Fall – The Avalanche at Tunnel Creek“ online. Ein Meilenstein, der zum Vorbild wurde. In Deutschland sind Verlage nur in Ausnahmefällen bereit, in neues Storytelling zu investieren.