In eigener Sache: Die jetzt erschienene Broschüre „Spielregeln im Internet 3 – Durchblicken im Rechte-Dschungel“ bietet Orientierung und Rat zu weiteren Rechtsfragen im Netz, besonders bei Musik, Filmen und anderen Inhalten.
In eigener Sache: Die jetzt erschienene Broschüre „Spielregeln im Internet 3 – Durchblicken im Rechte-Dschungel“ bietet Orientierung und Rat zu weiteren Rechtsfragen im Netz, besonders bei Musik, Filmen und anderen Inhalten.
Die Plattform Jamendo versammelt Musik unter Creative-Commons-Lizenzen und bietet zugleich einen Marktplatz für weitere Nutzungen. Die neue Version des Dienstes jedoch macht verwirrende Angaben dazu, was die freien Lizenzen erlauben und wann zusätzliche Genehmigungen nötig sind. Der Dienst Jamendo, seit mehr als zehn Jahren im Netz, ist für Musik unter Creative-Commons-Lizenzen eine feste Adresse.
Mit der als Betaversion verfügbaren App „The List“ will die Organisation Creative Commons den Bestand an frei verwendbaren Fotos vergrößern und es leichter machen, dazu beizutragen. Nutzer können gesuchte Motive untereinander anfragen und selbst bereitstellen. Die Idee überzeugt, bei der Umsetzung gibt es noch Probleme.
Digitale Fotos enthalten mehr Daten, als man denken könnte. Sie können unabsichtlich Informationen verraten, aber auch dabei helfen, Angaben über Fotografen und Lizenzen zu transportieren. Wie funktionieren sie, wie kann man sie bearbeiten und was passiert im Web mit ihnen? Wer vor dem Beginn der Digitalfotografie zusätzliche Informationen zu seinen Fotos sichern wollte, dem blieben nicht viele Möglichkeiten.
Was Open-Content-Lizenzen sind, wie sie funktionieren und was die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern dabei sind, erläutert die Broschüre „Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen“. Open-Content-Lizenzen wie Creative Commons erlauben es Urhebern, ihre Inhalte unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung freizugeben.
Musiker, die ungefragt Samples verwendet haben, möchte der Musikverlag EMI Production Music mit einer selbst ausgerufenen „Amnestie“ als neue Lizenznehmer gewinnen. Das Experiment könnte für einen neuen Umgang mit Sampling stehen, aber auch schnell wieder vorbei sein. EMI Music Publishing hat dazu Anfang September eine Erklärung veröffentlicht, in der eine „Sample-Amnestie“ ankündigt wurde.
Nutzt man öffentlich Musik, zum Beispiel bei einer Veranstaltung, darf die GEMA Geld verlangen. Wer keine bösen Überraschungen riskieren will, sollte sich damit beschäftigen, ob er unter Vergütungspflichten fällt. Immer wieder sorgen Forderungen der GEMA für Aufmerksamkeit. Da soll ein Seniorentreff im norddeutschen Fahrdorf für das wöchentliche Volkslieder-Singen bezahlen oder Kindergärten, die Laternenumzüge veranstalten.
Bereits seit einigen Jahren zeigt die Bibliothek der ETH Zürich manche digitalisierte Sammlung aus ihrem Bildarchiv im Netz, seit Ende Juli stehen rund 250.000 Bilder online und dürfen zugleich weiterverwendet werden, wie die Bibliothek mitgeteilt hat.
Vergangene Woche schrieb Jan Engelmann auf iRights.info über die Band „The Grateful Dead“, musikalisches Schaffen und freie Lizenzen. Der Artikel plädiert dafür, kreative Schöpfung stärker als gemeinschaftlichen Prozess zu begreifen. Jetzt hat der Autor und Sprecher Fabian Neidhardt eine Hörfassung des Artikels erstellt. Er schreibt: Vielen Dank dafür!
Die Psychedelic-Rock-Band The Grateful Dead ist ein musikalischer Sonderfall: Konzerte und ihre Aufnahmen waren wichtiger als Alben und zirkulierten erst durch die Fans, die Deadheads. Sie demonstrieren, wie Musik nicht allein in einsamer Schöpfung, sondern in gemeinschaftlichen Prozessen entsteht und lebendig wird, schreibt Jan Engelmann.