Im Verfahren um die Urheberrechtsverletzungen einer 16-Jährigen hat das Oberlandesgericht München den Schuldspruch gegen die Eltern der Schülerin aufgehoben. Das Gericht führt zur Begründung unter anderem die Komplexität des Urheberrechts an. Eltern haben es nicht leicht. Besonders schwer hat es die Eltern einer internetaffinen 16-Jährigen getroffen.