Der Bundesgerichtshof wies gestern eine Klage zurück, bei der es um die Bewerbung eines „Pippi Langstrumpf“-Faschingskostüms in einem Verkaufsprospekt einer deutschen Supermarktkette ging. Das meldet AFP, wie auf diversen Nachrichtensites zu lesen ist: In dem Foto zweier Models in diesem Kostüm sah die schwedische Erbengemeinschaft Saltkråkan ein Plagiat.