Postagens de Rogue Scholar

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Autor Valie Djordjevic

Die Urheberechtsdebatte polarisiert Künstler und Konsumenten. Zwischen Recht auf Privatkopie und Kompensation der Autoren öffnet sich ein Feld ungelöster Fragen; polemischer Zuschreibungen sowie technischer politischer und kultureller Hilflosigkeit. Schnell legen die Parteien Stellungnahmen ab, die für Musiker, Schriftsteller und deren Verlage abzuzielen scheinen.

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Autor Philipp Otto

In der deutschsprachigen Wikipedia heißt es zur Begrifflichkeit: “Lernmittelfreiheit oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen, vor allem Schulbücher, aber auch andere Dinge wie Übungshefte kostenlos bereitgestellt werden.” Diese allgemeine Beschreibung fußt nach der Enzyklopädie auf Forderungen aus der Revolution von 1848.

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Autor Alexander Wragge

Wer eigene Inhalte unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC) freigibt, wählt oft die Einschränkung: Nicht für die kommerzielle Nutzung (“NC”). Über die weitreichenden Folgen sind sich nur wenige Urheber bewusst.  Musik, Texte, Filme und Fotos, die ich selbst produziert habe, möchte ich ungern in irgendeiner Werbekampagne wiederfinden. Noch dazu, wenn mir das beworbene Produkt nicht passt, und mir das Unternehmen keinen Cent bezahlt.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Noch ist sie nicht formell gegründet, aber die “Cultural Commons Collecting Society”, kurz C3S nimmt nun auch im Netz Formen an. Seit heute ist die erste Website der Gründungsinitiative online und erklärt nicht nur genauer, wie das Konzept aussieht, sondern bietet für Kreative bereits die Möglichkeit, direkt per Onlineformular ihr Interesse an zukünftiger Mitgliedschaft zu bekunden.

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Autor Valie Djordjevic

Creative-Commons-Lizenzen sind eine feine Sache. Sie bieten Urhebern eine einfache Möglichkeit ihre Werke freizugeben, und dabei zu steuern, was mit ihnen gemacht werden darf. Allerdings ist es nicht immer einfach zu entscheiden, welche Lizenz für welchen Zweck die richtige ist.

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Autor telemedicus.info

Im Streit um Gebrauchtsoftware plädiert der EuGH-Generalanwalt für Wiederverkauf, die EU-Frist zur Vorratsdaten-Einführung ist abgelaufen, Informationsfreiheits-Anfragen steigen stark. Das und mehr im Wochenrückblick. Gebrauchte Software-Lizenzen: Generalanwalt für Wiederverkauf Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot hat sich vergangene Woche zu „gebrauchten“ Software-Lizenzen geäußert.

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Autor Gastautor

Die hergebrachte Erzählung vom Urheberrecht funktioniert nicht mehr für alle kreativen Milieus. Ein neuer Gesellschaftsvertrag sollte nicht nur die industriellen, sondern auch die freien Formen der Kulturproduktion anerkennen, so die kolumbianischen Juristen Carolina Cabrera und Julio Gaitán. Es war einmal eine junge Prinzessin, tugendvoll und wunderschön.

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Autor Alexander Wragge

Ein Buch darf jeder weiterverkaufen. Die Linkspartei will dieses Verkaufsrecht auch für E-Books durchsetzen. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels protestiert. Die Linkspartei hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur „Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare“ in den Bundestag eingebracht. Das Ziel: Wer E-Books, Filme und Musikdateien legal bezieht, soll sie auch weiterkaufen dürfen.

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Autor Till Kreutzer

So genannte freie Softwarelizenzen boomen. GNU/Linux ist das beste Beispiel für ihren Erfolg. Wann ist es sinnvoll, eine freie oder Open-Source-Lizenz für die eigene Software zu verwenden? Die Begriffe Open Source und freie Software stehen für die gleiche Art Lizenzmodell, das unter Einsatz von Lizenzen wie der GNU General Public Licence (GPL) verfolgt werden kann. Was „freie Software“ ausmacht, ist in Grundzügen sehr eindeutig zu beschreiben.

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Autor Till Kreutzer

Alle, die schon mal ein Programm installiert haben, kennen das Verfahren: Die Software läuft erst, wenn man meterlange Nutzungsbedingungen akzeptiert. Doch wer liest die schon? Dass sich Fallen darin verbergen können, ahnt man. Erst Ende Januar haben die Verbraucherzentralen zwei große Computerspiel-Firmen abgemahnt, weil sie deren Bedingungen für rechtswidrig halten. Doch was ist legal, was nicht? Wo lauern Risiken für die Nutzer?