Wenn man einen Artikel schreibt, eine Website programmiert oder einen Prospekt für einen Kunden gestaltet, wird nur über den Preis geredet. Geht es dann aber darum, wer welche Rechte an den Arbeitsergebnissen bekommt, beruft sich der Kunde auf seine AGB, wo eine weit reichende Buy-out-Klausel wartet. Sind Kreative vor einem solchen, meist unfreiwilligen Ausverkauf durch das AGB-Recht geschützt?