Die Bildzeitung liegt, wie auch weitere Verlage und Inhalteanbieter, mit Werbeblockern und ihren Anbietern im Streit. Nachdem der Verlag Nutzer von seiner Website ausgeschlossen hat, die einen solchen Blocker einsetzen, hat BILD am 22. Oktober eine einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg erwirkt.