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Autor David Pachali

Wer fremde Inhalte von einer Videoplattform einbettet, verletzt in der Regel keine Urheberrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall „Bestwater“ entschieden. Was aber ist die Regel, was die Ausnahme, wenn man Inhalte einbettet? Der Beschluss nennt zwar zwei Kriterien dafür, lässt aber dennoch entscheidende Punkte im Unklaren.

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Autor David Pachali

Wer einen fremden Inhalt wie etwa ein Video woanders einbettet, muss im Normalfall wohl nicht mehr fürchten, damit eventuell Urheberrechte zu verletzen. Das ergibt sich einem Bericht zufolge aus einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach einer Meldung der Kanzlei „Knies & Albrecht“ beschlossen, dass das Einbetten fremder Inhalte in der Regel nicht in Urheberrechte eingreift.

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Autor David Pachali

Wie die Financial Times (hinter einer Paywall) berichtet, hat Youtube bislang eine Milliarde Dollar an Rechteinhaber ausgezahlt, die am Monetarisierungsprogramm von Content-ID teilnehmen. Etwa 5.000 Rechteinhaber sollen den Angaben der FT zufolge beim Content-ID-Programm mitmachen.

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Autor Meike Richter

Der jetzt öffentliche Bericht der Arbeitsgruppe „Creative Commons in der ARD“ empfiehlt, freie Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker zu nutzen. Meike Richter, Mitautorin des Berichts, fasst Fragen und Antworten zum Einsatz der Lizenzen zusammen.** ** *Vorbemerkung: Dieser Artikel gibt keine offizielle Position der ARD wieder. Die Kernaussagen des Berichts (PDF) hat Leonhard Dobusch hier vorgestellt und eingeschätzt.

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Autor Leonhard Dobusch

Seit langem kursiert innerhalb der ARD ein vertrauliches Positionspapier, in dem dargelegt wird, ob und wie öffentlich-rechtliche Sender ihre Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen stellen sollten. iRights.info veröffentlicht nun diesen Bericht, den Leonhard Dobusch für uns analysiert.

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Autor Ramak Molavi

Wie Drohnen im Journalismus eingesetzt werden dürfen, dafür sind die Regeln klarer, als es zunächst den Anschein haben mag – jedenfalls in Deutschland. Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben besonders zum Recht am Bild, zum Urheberrecht und zur informationellen Selbstbestimmung ist vor allem die Luftverkehrs-Ordnung maßgeblich, daneben die Grundsätze journalistischen Arbeitens.

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Autor C. Cay Wesnigk

Als Reaktion auf die aktuelle Debatte darüber, die Sieben-Tage-Regelung für öffentlich-rechtliche Mediatheken abzuschaffen, fordern drei Berufsverbände für Filmemacher und Produzenten, diese Online-Nutzung fair und angemessen zu vergüten. Und zwar sowohl für die ersten sieben Tage als auch für längere Standzeiten.

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Autor David Pachali

Am Mittwoch hat der Oberste US-Gerichtshof ein lang erwartetes Urteil im Streit zwischen „Aereo“ und US-Fernsehsendern gesprochen. Der Dienst, der frei empfangbare terrestrische TV-Signale übers Internet anbietet, verletzt demnach das US-Urheberrecht. Aereo war der Ansicht, keine Lizenzgebühren an die Sender zahlen zu müssen, weil die Nutzer selbst die Übertragung veranlassen würden, nicht aber Aereo.

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Autor Dirk von Gehlen

Auch das Fernsehen und die Werbeindustrie haben die anarchische Netzkultur der Meme entdeckt. Oft bleibt davon nicht viel mehr übrig als das Schielen auf virale Reichweite. Andere aber greifen die Remix- und Memkultur gekonnt auf – und das Fernsehen wird wieder frech.Es gab mal eine Zeit, da wurde Fernsehen, das frech sein wollte, vor allem mit Hilfe von ahnungslosen Passanten gemacht.